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Betriebliches Eingliederungsmanagement an der UzK
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Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein systematischer und strukturierter Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten MitarbeiterInnen der Universität zu Köln.

Anspruch auf das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) haben alle MitarbeiterInnen, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Die Universität zu Köln ist gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, das BEM in diesem Fall anzubieten, wobei für die Beschäftigten vollkommene Wahlfreiheit in der Annahme oder Ablehnung des BEM besteht. Eine Ablehnung als solche stellt keinen Grund für arbeitsrechliche Konsequenzen dar. Die Fürsorgepflicht der Universität zu Köln bezieht sich im BEM auf alle Arbeitnehmer_innen und Auszubildende, egal ob sie teilzeit- oder vollzeit-, befristet oder unbefristet beschäftigt sind. Sie gilt für alle Mitarbeitenden in Verwaltung, Technik und Wissenschaft.

Primäre Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind die Dienst- und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter_innen wiederherzustellen, zu fördern und zu erhalten sowie eine langfristige Beschäftigungssicherung für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erreichen. Die Universität zu Köln sieht das BEM darüber hinaus als modernes Instrument ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements, das dazu beiträgt, gesundheitsgefährdende Belastungen zu reduzieren, gesundheitsförderliche Ressourcen zu stärken, krankheitsbedingte Fehltage zu reduzieren der Chronifizierung von Erkrankungen vorzubeugen sowie Erkenntnisse zur stetigen Verbesserung der betrieblichen Gesundheitssituation zu gewinnen.

Link
https://verwaltung.uni-koeln.de/abteilung42/content/mitarbeiterinnen_finden__binden/betriebliches_eingliederungsmanagement_bem/index_ger.html
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Date of End
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