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Name of Project
Betreuungsfonds für Kinder und pflegebedürftige Angehörige an der UzK
Description

Mitarbeitende aus Wissenschaft sowie aus Technik und Verwaltung an der Universität zu Köln können sich Betreuungskosten refinanzieren lassen, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Beschäftigung zusätzliche Betreuung für ihre Kinder oder ihre pflegebedürftigen Angehörigen benötigen.

Mitarbeitende aus Wissenschaft sowie aus Technik und Verwaltung können einen Antrag stellen:

  • bei Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung
  • während Dienstreisen
  • bei Teilnahme an Tagungen und Kongressen (auch für die Nutzung von mitreisenden Babysitter_innen).

Darüber hinaus sind (ausschließlich) Mitarbeitende aus Verwaltung antragsberechtigt, bei einer Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit aufgrund dienstlich notwendiger Belange über die Regelbetreuungszeit hinaus (z.B. bei Projektarbeit).

Kriterien:

  • Die Betreuung findet außerhalb der regulären Arbeitszeit der/s Mitarbeiter_in statt.
  • Die Betreuung findet außerhalb der regulären Betreuungszeit statt.
  • Kinderbetreuungskosten werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernommen.
  • Eine Betreuung durch eine andere Erziehungsperson ist nicht möglich.
  • Eine Refinanzierung von Ferienbetreuungsangeboten oder des Backup-Services ist nicht möglich.
  • Eine Refinanzierung während der Elternzeit ist aktuell nicht möglich.

Kosten:

  • Betreuungskosten werden erstattet mit 8,50 € / Stunde / Kind oder Pflegebedürftigter/m (bzw. max. 12,- € / Stunde bei mehreren Kindern) und max. 51,- € / Tag (bzw. 72,- € / Tag bei mehreren Kindern).
  • Pro Antrag bzw. Veranstaltung werden max. 200,- € erstattet.
  • Insgesamt kann ein Betrag von bis zu 600,- € / Jahr erstattet werden.

Etwaige Differenzen von tatsächlich vereinbartem Honorar und max. Erstattungssumme trägt die/der MitarbeiterIn.

Ablauf: Bitte reichen Sie vor der Betreuung (mind. 1 Woche Vorlauf) Ihren Antrag auf Unterstützung aus dem Betreuungsfonds der Universität zu Köln bei Abt. 45 ein. MitarbeiterInnen von SFB´s, Graduiertenschulen oder Exzellenzclustern werden gebeten, außerdem das Formular "Angaben zur Refinanzierung" einzureichen.

WICHTIG: Auch wenn Ihre Institution keine Kosten refinanzieren kann, könnnen Sie Mittel aus dem Betreuungsfonds beantragen. Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen positiven Zwischenbescheid. Nach der Betreuung reichen Sie einen Betreuungsnachweis (Unterschrift der Betreuungsperson) ein und wir erstatten Ihnen die Kosten gemäß Bewilligungsbescheid.

Der Dual Career & Family Support (Abt. 45) unterstützt durch die Koordination eines Personal-Pools für BabysitterInnen und für die Begleitung zu pflegender Angehöriger. Wenn die Regelbetreuung unvorhergesehen langfristiger ausfällt, kann eine Kinderbetreuung im Backup-Service der Abt. 45 organisiert werden.

Link
http://verwaltung.uni-koeln.de/cfs/content/betreuungsfonds/index_ger.html
Date of Begin
Date of End
Spheres of Activity